Seit 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht für Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Was ist dabei zu beachten?
Seit dem 01.01.2009 müssen Beamte, Freiberufler und Selbständige eine private Krankenversicherung nachweisen. Für die privaten Krankenversicherer (PKV) ist damit ein enormer Arbeitsaufwand zu Ende gegangen. Alle bisherigen Tarife sollten / mussten durch neue ersetzt werden. Die Tarife sind nun teurer, da in den Beiträgen der Übertragungswert einkalkuliert werden musste.
Die Privaten Krankenversicherer müssen Ihren Neuversicherten (ab dem 01.01.2009) ein dauerhaftes Wechselrecht und Ihren Bestandskunden ein befristetes Wechselrecht einräumen. Das befristete Wechselrecht endet am 30.06.2009, hier ist aber Vorsicht geboten, da nur der Übertragungswert mitgenommen werden kann. Dieser wird auf das Niveau des Basistarifes reduziert und ist nur ein begrenzter Teil der Altersrückstellung. Der Kunde ist außerdem verpflichtet für 18 Monate in diesem Basistarif zu bleiben und erst nach Ablauf dieser Frist ist ein Wechsel in einen besseren Tarif möglich.
Es wäre also genau zu prüfen ob sich der Wechsel für Sie lohnt!
Die Leistungen des Basistarifes sind identisch zu denen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Preislich orientiert er sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung von ca. 570 € im Monat.
Wer dieser Versicherungspflicht nicht nachkommt, muss bei zu späten Vertragsabschluss eine Beitragszuschlag zahlen. Von Februar bis Mai 2009 wäre das jeweils den vollen Monatsbeitrag, also ca. 570 EURO pro Monat. Ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein sechstel des Beitrags.
Sie sollten also auf jeden Fall schnellstmöglich einen Vertrag abschließen!
Tipp:
Weiterführende Informationen zum Thema
Krankenversicherungspflicht auf www.bmg.bund.de
