Ist eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung wirklich notwendig?

Reiserücktrittsversicherung:

Diese Versicherung empfehlen wir schon bei der Buchung Ihres Urlaubes abzuschließen. Fast alles Reisebüros bieten Ihnen die Reiserücktrittsversicherung an.

Diese Versicherung springt ein, wenn Sie oder Ihre Familienangehörigen erkranken, Sie arbeitslos werden sollten, einen Unfall hatten oder Schaden an Ihrem Eigentum entstanden ist. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt zum großen Teil die Stornogebühren. Mit einer geringen Selbstbeteiligung müssen Sie allerdings rechnen.

Reiseabbruchversicherung:

Diese sinnvolle Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen den Wert Ihres Resturlaubs für zum Beispiel nicht genutzte Übernachtungen, unter Umständen zahlt die Reiseabbruchversicherung auch den gesamten Reisepreis.

Zusätzlich sind die entstanden Mehrkosten, die durch eine frühzeitige Rückreise entstehen, auch über die Reiseabbruchversicherung versichert.

Tipp: Es bietet sich an eine Reiserücktritt - und Reiseabbruchversicherung zusammen mit der Auslandskrankenversicherung bei einer Gesellschaft abzuschließen, dadurch ersparen Sie sich viel zeit und Arbeit, denn Sie brauchen im Schadensfall alles nur einmal schriftlich geltend zu machen.